AGB
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist München.
11. Schriftform
  1. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Nachteile, die dadurch entstehen, daß mündlich oder telefonisch übermittelte Erklärungen mißverstanden wurden, treffen den Kunden, es sei denn, es liegt ein offensichtliches Verschulden der RNS vor.
12. Sonstige Bestimmungen
  1. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.