AGB
8. Mängelrüge
  1. Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel haben innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu erfolgen. Andernfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche.
  2. Durch Eingriffe in Rechner oder Konfigurationen durch andere als Mitarbeiter der RNS erlischt die Gewährleistung.
  3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die RNS. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Die RNS ist nicht verpflichtet, Transport- und Wegekosten zu tragen.
  4. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der RNS durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der RNS zum Erlöschen.
9. Haftung
  1. Die RNS haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die RNS haftet nicht für den Verlust von Daten jeglicher Art. Maßnahmen zur Sicherung von Daten können auf Kosten des Kunden ausgeführt werden. Die RNS übernimmt keine Gewährleistung dafür, daß von ihr gelieferte Rechner oder Software den gesetzlichen Bestimmungen des Landes entsprechen, in dem der Kunde die Rechner oder die Software benutzt. Technische Änderungen, die dazu führen, den Richtlinien zu entsprechen, können auf Kosten des Kunden ausgeführt werden. Dem Kunden obliegt es, der RNS sämtliche relevanten Vorschriften und Richtlinien in schriftlicher Form vorzulegen.